Wenn Energie zu teuer ist

Mieter*innen mit geringem Einkommen leiden besonders unter den explodierenden Kosten. Wo es Hilfe gibt und was Sie selbst tun können

Energiegeld
–– Arbeitnehmer*innen haben schon im September mit ihrer Lohnabrechnung automatisch 300 Euro brutto zusätzlich bekommen. Diese Pauschale gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitkräfte. Selbstständige können 300 Euro weniger an Steuern vorauszahlen. Was sie genau erhalten, wird dann beim Steuerbescheid bestimmt. Nach viel Kritik hat die Bundesregierung nun im dritten Entlastungpaket auch die Renter*innen und Pensionär*innen berücksichtigt: Im Dezember bekommen sie ebenfalls eine Pauschale von 300 Euro. Studierende erhalten im Winter 200 Euro Energiepauschale. Wenn Renter*innen oder Studierende nebenbei auch noch arbeiten, wird es da wohl zu Doppelzahlungen kommen.


Bundesheizkostenzuschuss
–– Schon im zweiten Entlastungspaket bekamen Bezieher*innen von Wohngeld und Studierende mit BAföG einen ersten Heizkostenzuschuss, der im Sommer ausgezahlt wurde. Nun hat die Bundesregierung einen zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen. Wer Wohngeld bekommt, also einen anerkannten Antrag hat, bekommt einen weiteren Zuschuss für die Heizkosten: 415 Euro für Alleinstehende, 540 Euro für ein Paar und je 100 Euro für weitere Personen im Haushalt – das macht bei einer vierköpfigen Familie 740 Euro. Das Geld wird automatisch auf das Wohngeld draufgeschlagen.


Wohngeld
–– Wohngeld, also einen staatlichen Zuschuss zur Miete, kann beantragen, wer kein Arbeitslosengeld II, keine Sozialhilfe, Altersgrundsicherung, Erwerbsminderung oder Sozialhilfe bekommt, aber dennoch mit seinem Einkommen nicht aus- kommt. Anfang 2023 kommt die Wohngeldreform. Es gibt dann nicht nur mehr Wohngeld, es haben auch mehr Menschen Anspruch darauf. Was gut klingt, stellt die Kommunen allerdings vor Probleme. Schon jetzt beklagt das Sozialreferat viel zu wenig Personal, um die Anträge schnell zu bearbeiten. Dennoch: Es lohnt sich, zu prüfen, ob man wohngeldberechtigt ist, und möglichst bald den Antrag zu stellen.

Infos zum Wohngeld gibt es bei den Sozialbürgerhäusern der Stadt. Welches Sozialbürgerhaus für Sie zuständig ist, finden Sie unter muenchen.de/sbh
Beratung außerdem bei der Caritas München und Freising caritas-nah-am-naechsten.de


Strompreisbremse
–– Noch in diesem Jahr soll eine Strompreisbremse eingeführt werden. Die Strompreise sind wegen der Gaspreise in die Höhe geschnellt. Stromerzeuger machen so enorme zusätzliche Gewinne – auch die Erzeuger von Wind-, Solar- oder Atomstrom. Diese „Zufallsgewinne“ sollen abgeschöpft und zurück an die Verbraucher*innen gegeben werden. Geplant ist ein Strompreisdeckel. Bürger*innen könnten dann den meisten Strom zu den üblichen niedrigen Preisen bekommen und müssten nur zusätzlichen Verbrauch teuer bezahlen. Die genauen Modalitäten waren bis Redaktionsschluss noch unklar.


Stromkostenzuschlag der Stadt
–– Der Stromkostenzuschlag ist für Menschen, die kein Arbeitslosengeld II, keine Sozialhilfe, Altersgrundsicherung, Erwerbsminderung oder Sozialhilfe bekommen – diese haben bereits eine Einmalzahlung bekommen. Den Zuschlag kann bekommen, wer eine soziales oder ökologisches Jahr macht, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, junge Menschen, die Leistungen nach dem Jugendhilfegesetz erhalten und selbstständig in einer Wohnung leben oder Personen mit Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze. Den Zuschlag gibt es nicht für Heizkosten. Er muss bei der Stadt beantragt werden. Ansprechpartner finden Sie in dem für Sie zuständigen Sozialbürgerhaus.


Härtefall– und Wärmefonds
–– Münchner Haushalte mit geringem Einkommen können sich bei Androhung einer Sperrung von Strom oder der Heizenergie an ihr Sozialbürgerhaus bzw. Jobcenter oder die Schuldner- und Insolvenzberatung wenden. Für Härtefälle gibt es den Härtefallfonds, der aus Stiftungsmitteln des Sozialreferats oder der Wohlfahrtsverbände finanziert wird. Bei einem Härtefall zahlen die Bürger*innen einen Teil, ein Teil wird aus dem Fonds bestritten, und die SWM verzichten auf einen Teil ihrer Forderungen. Die SWM haben wegen der steigenden Energiepreise auch einen Wärmefonds mit 20 Millionen Euro aufgesetzt. Bis Redaktionsschluss standen die genauen Rahmenbedingungen noch nicht fest.


SWM-Prämie für Energiesparer
–– Seit 1. Oktober können sich SWM-Kund*innen im Internet für den Energiesparwettbewerb der Stadtwerke anmelden. Die nächste Strom- oder Gas-Jahresrechnung wird dann mit der zurückliegenden verglichen. Prämien gibt es ab zehn Prozent Einspartung. Münchner Haushalten mit niedrigem Einkommen bieten die SWM eine kostenfreie Energieberatung direkt vor Ort an. Speziell für Rentner*innen gibt es auch an jedem dritten Montag eines Monats im Seniorenbeirat (Burgstraße 4, Raum 103) Beratungstermine.

Alle Informationen unter swm.de/energiesparen

Text: Jasmin Menrad
Fotos: iStock/Daisy-Daisy

 
Hier erreichen Sie uns