Miete runter, jetzt!

Er dürfte einer der ersten Mieter in Bayern sein, der eine zu teure Miete über die Mietpreisbremse erfolgreich vor Gericht gebracht hat. Unser Mitglied Alexander G. hat mit unserer Hilfe ein historisches Urteil erstritten

Stolze 1.150 Euro Warmmiete – für gerade mal 37 Quadratmeter. Doch Alexander G. (33) musste schnell von Berlin nach München ziehen, er hatte einen neuen Job gefunden. Und er fand keine günstigere Wohnung. Also unterschrieb er am 15. August 2019 den Mietvertrag für das teilmöblierte Apartment in der Nähe des Luitpoldparks. „Dass München sehr teuer ist, wusste ich. Doch als ich mich mit einer Nachbarin unterhalten habe, die für eine doppelt so große Wohnung bei ihrem Vermieter in etwa so viel bezahlt wie ich für meine Wohnung, dachte ich mir: Das ist ja heftig.“

Alexander G. recherchiert im Internet und berechnet, dass seine Wohnung deutlich über dem Münchner Mietspiegel liegt. Sein Gedanke: „Das kann nach der Mietpreisbremse doch nicht erlaubt sein.“ Und deswegen wendet sich der IT-Fachmann an den Mieterverein München. Dort berechnen die Rechtsberater eine angemessene Miete von 733,19 Euro, die Teilmöblierung einberechnet. Bei der Mietpreisbremse darf die Miete bei einer Wiedervermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Und so ergibt sich eine maximale Warmmiete von 806,51 Euro.

Doch Alexander G.s Vermieter lenkt nicht ein – und so zieht der 33-Jährige mithilfe seines Mietervereins-Rechtsschutzes mit Anwältin Lisa Matuschek vor Gericht. Und gewinnt. Das Amtsgericht München entscheidet Mitte Januar: Alexander G. bekommt von seinem Vermieter 1.545,70 Euro zu viel bezahlte Miete zurück. Ab sofort beträgt die Warmmiete nur noch 806,51 Euro. Das Gericht hat ein sogenanntes Versäumnisurteil erlassen, weil der Vermieter sich nicht zu der Sache geäußert hat. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

„Ein historisches Urteil“

„Das Urteil hat eine Last von mir genommen“, sagt Alexander G. „Ich würde mir auch von anderen Mietern wünschen, dass sie ihre Rechte einfordern, wenn ihr Vermieter sich nicht ans Gesetz hält.“ Alexander G. dürfte einer der ersten Mieter in Bayern sein, der eine zu teure Miete über die Mietpreisbremse erfolgreich vor Gericht gebracht hat. „Von daher ist das aus Sicht des Mietervereins München ein historisches Urteil“, sagt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter.

Denn die Mietpreisbremse gilt im Freistaat erst für ab dem 7. August 2019 abgeschlossene Mietverhältnisse, weil die bayerische Staatsregierung zuvor eine fehlerhafte Verordnung erlassen hatte und die Mietpreisbremse für Bayern gerichtlich als nicht wirksam erklärt worden war. „Bei allen Schwächen, welche die Mietpreisbremse mit ihren zahlreichen Ausnahmen nach wie vor hat, ist diese Gerichtsentscheidung ein positives Signal für Bayerns Mieter. Es lohnt sich, für seine Rechte zu kämpfen“, sagt Volker Rastätter.

Noch wartet unser Mitglied auf die Rückzahlung

Komplett aufatmen kann Alexander G. aber noch nicht: Trotz des Urteils hat ihm der Vermieter die zu viel bezahlte Miete bislang nicht zurückbezahlt. Auch einen Teil seiner Kaution, die auf Basis der überhöhten Miete berechnet war, fordert Alexander G. noch zurück. „Ich werde weiterkämpfen“, kündigt der Münchner an.

Die Mietpreisbremse
Maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen Mieten bei Neuvermietungen nach der Mietpreisbremse liegen. Die Mietpreisbremse ist zwar ein bundesweites Gesetz. Jede Landesregierung muss sie aber per Landesverordnung anwendbar machen. Und deswegen gilt die Mietpreisbremse in Bayern erst für Mietverhältnisse, die ab dem 7. August 2019 abgeschlossen wurden. Erst ab diesem Zeitpunkt lag eine gültige Landesverordnung zur Mietpreisbremse vor. Der Freistaat hatte die erste Verordnung im August 2015 fehlerhaft erlassen. In der Verordnung hatte die Landesregierung nicht für alle betroffenen Kommunen Bayerns einzeln begründet, warum die Mietpreisbremse jeweils gelten soll. Ein Formfehler. Das Landgericht München I sah daraufhin in einem Urteil vom Dezember 2017 die Mietpreisbremse in Bayern als nicht gültig an. Erst vier Jahre nach der ersten Verordnung hatte Bayern dann eine wirksame Mietpreisbremse. Lassen Sie sich gerne von uns zur Mietpreisbremse beraten.

 

Text: Ramona Weise

Foto: Marko Priske

 
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