Hoch, höher, Mietenspiegel

Der neue Mietspiegel bildet immense Mieterhöhungen ab – und ist Begründung für weitere Erhöhungen. Der Mieterverein München fordert sofortiges Handeln: einen Mietenstopp und eine neue Berechnungsgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete.

Gewitter über einem Haus, indem eine Frau mit Katze im Wohnzimmer sitzt

Es ist ein schwerer Schlag für Münchner Mieter*innen: Der neue Mietspiegel, den die Stadt am 8. März vorgestellt hat, weist Mietsteigerungen von im Schnitt 21 Prozent im Vergleich zum vorherigen von 2021 auf, der damals nur an den Index angepasst wurde. Zum statistisch erhobenen Mietspiegel 2019 ist die Differenz 24,7 Prozent. „Diese Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen. Das versetzt die Mieterinnen und Mieter in Angst und Panik“, sagt Beatrix Zurek, Vorsitzende des DMB Mieterverein München.

Der Mietspiegel stellt die ortsübliche Vergleichsmiete in München dar. Mit ihm kann eine Mieterhöhung begründet werden, er ist die Rechengrundlage für die Grenzen, die die Mietpreisbremse zieht. „Hunderttausenden Menschen in München droht eine immense Mieterhöhung, die maximalen 15 Prozent werden dort, wo möglich, ausgereizt werden“, sagt Zurek. Denn erstmals übersteigen die durchschnittlich 21 Prozent Mieterhöhung im Mietspiegel die Kappungsgrenze von 15 Prozent, die für Mieterhöhungen in München gilt. Eine Mieterhöhung um mehr als 15 Prozent innerhalb von drei Jahren ist nicht zulässig. „Dazu kommt noch die extreme Steigerung der Strom- und Heizkosten. Das wird viele an ihre finanziellen Grenzen und darüber hinaus bringen. Wie sollen Menschen mit normalem Einkommen das auffangen?“, fragt Zurek.

«Wir brauchen sofort einen Mietenstopp auf Bundesebene», fordert Beatrix Zurek, Vorsitzende des DMB Mieterverein München

Der Mieterverein München fordert politisches Handeln – und zwar schnell. „Wir brauchen sofort einen Mietenstopp auf Bundesebene, das heißt, die Mieten in einem angespannten Wohnungsmarkt wie München würden für sechs Jahre eingefroren. Und: Die ortsübliche Vergleichsmiete, die der Mietspiegel abbildet, muss auf eine breite Basis gestellt werden. Es müssen alle Mieten in die Berechnung einbezogen werden und nicht nur die letzten sechs Jahre. Wenn wir nicht rasch handeln, gefährden wir den sozialen Frieden in unseren Städten.“

Der Mietspiegel kann von der Stadt alle zwei Jahre, muss aber nach der derzeitigen Rechtslage alle vier Jahre neu erhoben werden. Dafür werden Münchner Mieter*innen befragt. Lange Zeit konnten dabei nur Mieter*innen befragt werden, die in den vergangenen vier Jahren neu eingezogen waren oder eine Mieterhöhung bekommen hatten. Inzwischen wurde der Zeitraum auf sechs Jahre erweitert. Altmietverträge mit günstigen Preisen gehen in die Statistik der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ aber immer noch nicht ein. Dies muss auf Bundesebene geändert werden. „Ortsüblich sind alle Mieten, die gezahlt werden, und nicht nur ein Ausschnitt von sechs Jahren“, sagt Zurek. Denn die ortsübliche Vergleichsmiete ist Voraussetzung für neue Mieterhöhungen. Bei laufenden Mietverträgen (keine Indexmietverträge) dürfen Vermieter*innen innerhalb von drei Jahren maximal 15 Prozent erhöhen, bis zur Obergrenze der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei Neueinzug sagt das Gesetz: Ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent ist das Maximum, wenn die Mietpreisbremse eingehalten wird.

Die konkrete Vergleichsmiete hängt von der Wohngegend sowie dem Baujahr und der Ausstattung der Wohnung ab. Zurek: „Wir raten allen Mieterinnen und Mietern, die jetzt eine Mieterhöhung bekommen, diese vom Mieterverein prüfen zu lassen.“


Gut zu wissen

  • Alle Mieterhöhungen (außer Indexmieten) müssen mit dem neuen Mietspiegel begründet werden, dürfen aber 15 Prozent innerhalb von drei Jahren nicht übersteigen.
  • Vor Gericht gilt ab sofort ebenfalls der neue Mietspiegel – auch wenn das Verfahren schon länger läuft.
  • Kontaktieren Sie bei einer Mieterhöhung immer unsere Rechtsberater*innen, um überprüfen zu lassen, ob die Erhöhung rechtens ist.
 
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