Mitgliedsbeitrag für Vereine
Einmalige Aufnahmegebühr | 15,00 € |
Jährlicher Mitgliedsbeitrag bei einer Fläche bis 250 m² | 105,00 € |
Jährlicher Mitgliedsbeitrag bei einer Fläche bis 400 m² | 155,00 € |
Jährlicher Mitgliedsbeitrag bei einer Fläche ab 401 m² im Ermessen des Vorstandes | |
Bei einem Eintritt in der zweiten Jahreshälfte (ab 01.07.) ist lediglich der hälftige Mitgliedsbeitrag zu entrichten. | |
Für Mitglieder, die sich nicht am kostengünstigen und arbeitssparenden Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag um 10,00 € pro Jahr. |
Gebühren
Rechtsberaterschreiben | 3,00 € |
Rechtsberaterschreiben per Einschreiben/Einwurf | 6,00 € |
Rechtsberaterschreiben per Einschreiben/Übergabe | 6,00 € |
Rechtsberaterschreiben per Einschreiben/Rückschein | 10,00 € |
Rücklastschrift beim Lastschrifteinzug | 6,00 € |
Mahngebühr | 5,00 € |
Mahnung durch Rechtsanwaltsschreiben | 15,00 € |
Einwohnermeldeamtsanfrage | 15,00 € |