Bitte beachten Sie, dass nur gemeinnützige Vereine diese Mitgliedschaft abschließen können.

Kostenfreie Beratung

Mietrechtsexperten und -expertinnen geben Auskunft zu allen Fragen des Vereins-Mietrechts. Wie sind ab dem ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft für Sie da. Die Beratung erfolgt per Mail, am Telefon oder persönlich, je nach Bedarf.  Ihr Weg zur Rechtsberatung

Übernahme der Korrespondenz

Unsere Mitarbeiter*innen übernehmen Ihren Schriftverkehr mit dem Vermieter, der Hausverwaltung oder gegebenenfalls den zuständigen Behörden. Der Anspruch auf kostenlose Beratung und Schriftverkehr beginnt sofort mit der Mitgliedschaft.

Informative Mieterzeitung

Jedes Mitglied des DMB Mieterverein München erhält mindestens viermal im Jahr kostenlos unser Mietermagazin. Sie finden darin wertvolle Tipps und Hinweise, aktuelle Mieturteile und jede Menge Informationen rund um das Thema Wohnen in München.

Beginn und Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit Annahme des Aufnahmeantrags. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Antrag gilt als angenommen, wenn der Verein nicht innerhalb einer von einem Monat widerspricht. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung. Diese Erklärung ist nur zum Ende des Kalenderjahres zulässig und muss bis spätestens 30.09. beim Verein eingegangen sein. Die Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft ist nur zum 31. Dezember eines Jahres unter Einhaltung einer Mindestmitgliedschaft von zwei Jahren möglich. (Auszug aus der Satzung des Mieterverein München e.V., die vollständige Fassung entnehmen Sie bitte unter „Der Verein“ / Satzung

Starke Interessenvertretung

Der DMB Mieterverein München e.V. ist mit rund 68.000 Mitgliedern einer der größten deutschen Mietervereine. Wir verschaffen den berechtigten Anliegen der Mieter*innen Gehör in Politik und Verwaltung. Mit jedem Mitglied wächst unser Einfluss und damit auch Ihrer!

 
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