Die Kündigung muss schriftlich und mit Unterschrift erfolgen. Diese Erklärung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und muss bis spätestens 30.09. beim Verein eingegangen sein. Die Mitgliedschaft muss bis zum Ende der Kündigungszeit mindestens zwei Jahre bestanden haben.

Wenn Sie dann doch Mitglied bleiben wollen, können Sie die Kündigung bis zum mitgeteilten Austrittsdatum schriftlich widerrufen.

 
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