Grundsätzlich ja, aber es kommt auf die Gestaltung des Mietvertrages an. Wenn alle WG-Mitglieder als Mieter*innen im Mietvertrag aufgeführt sind, können sich zwei Mieter*innen pro Mitgliedschaft anmelden. Es wird dann einmal der Mitgliedsbeitrag fällig, der zweite Mieter oder die zweite Mieterin läuft über eine kostenlose Zweitmitgliedschaft. Haben alle Mieter*innen einer Wohngemeinschaft gesonderte Verträge mit dem Vermieter oder der Vermieterin, sind einzelne Mitgliedschaften erforderlich.