Sollte Ihnen von der Gegenseite eine Frist gesetzt worden sein, wenden Sie sich bitte sofort an uns und vereinbaren einen Beratungstermin bei Ihrem Rechtsberater oder Ihrer Rechtsberaterin. Der Termin sollte spätestens eine Woche vor Fristablauf stattfinden.

Fristen, die Sie oder Ihr*e Rechtsberater*in Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin gesetzt haben, werden von uns nicht überwacht. Sollte die Gegenseite nicht innerhalb der gesetzten Frist antworten oder tätig werden, wenden Sie sich bitte an uns und vereinbaren einen Termin.

 
Hier erreichen Sie uns