Gute Entscheidung für Münchens Mietende: Keine Mieterhöhung über Mietspiegel hinaus
Vermietende in München dürfen in der Regel bei einer Mieterhöhung nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus gehen und die Inflation drauf rechnen – das hat nun das Landgericht München I in einer Grundsatzentscheidung bezüglich des „Stichtagszuschlags“ klargestellt. Vor dem Münchner > weiterlesen