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Aktuelles Mietrecht

 

 

Aktuelles
Mietrecht

Unsere Beitragsordnung:

Der Jahresbeitrag für die ordentliche Mitgliedschaft einschließlich Mietrechtsschutzversicherung beträgt 69,00 €.

Mit dem Beitritt wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 15,00 € fällig.

 

Wer in der zweiten Jahreshälfte eintritt, muss nur einen halben Jahresbeitrag entrichten.

 

Für Mitglieder, die sich nicht am kostengünstigen und arbeitssparenden Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag um 6,00 € pro Jahr auf 75,00 €.

 

Eine Zweitmitgliedschaft (z.B. bei gemeinsamem Mietvertrag) bei Vorliegen der Voraussetzungen ist derzeit kostenfrei. Das entsprechende Beitrittsformular senden wir Ihnen gerne auf Nachfrage zu.

 

Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Beitragsordnung, die in der Geschäftsstelle ausliegt.

 


 

Beginn und Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit Annahme des Aufnahmeantrags. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Antrag gilt als angenommen, wenn der Verein nicht innerhalb einer Frist von einem Monat widerspricht.

 

Die Mitgliedschaft endet durch schriftlichen Austritt, Streichung von der Mitgliederliste, Ausschluss aus dem Verein oder Tod. Die Zweitmitgliedschaft erlischt auch mit der Beendigung der Mitgliedschaft des ordentlichen Mitglieds oder mit der Auflösung des auf Dauer angelegten gemeinsamen Hausstandes.

 

Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung online nicht möglich ist.

 

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung. Diese Erklärung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und muss bis spätestens 30.09. des Jahres beim Verein eingegangen sein. Die Mitgliedschaft muss bis zum Ende der Kündigungszeit mindestens 2 Jahre bestanden haben. Die Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft ist nur zum 31. Dezember eines Jahres unter Einhaltung einer Mindestmitgliedschaft von zwei Jahren möglich.

 

Bei Ihrem Wegzug aus dem Raum München oder beim Kauf einer Eigentumswohnung endet die Mitgliedschaft nicht automatisch. Auch in diesen Fällen sind die Kündigungsfrist sowie die Mindestmitgliedschaft einzuhalten. Ihre Mitgliedschaft kann aber auf Antrag auf einen anderen DMB-Mieterverein an Ihrem neuen Wohnort übertragen werden.

 

 

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Ihre starke Interessenvertretung

Den Mietern zu helfen und ihre Interessen zu vertreten, das ist die Aufgabe des Mietervereins München e.V.