Mietrecht Fragen Reportage Verbraucher Service Infos/Links tenants-info Suche Inhalt Impressum

Home

Münchner Mieter Magazin

  Mieterverein München e. V.
Sonnenstr. 10, 80331 München (am Stachus)
Tel. 089/552143-0, Fax: 089/554 554, E-mail
 
 

  Beitrittsformular zum Ausdrucken


 

Wie kommt ein Mieter aus einem überteuerten Zeitmietvertrag heraus?

  • Spitzenmieten bröckeln

In den letzten Wochen und Monaten ist festzustellen, daß die Spitzenmieten in München bröckeln. Nicht mehr jede Wohnung in schlechter Lage und mit minimaler Ausstattung ist zu einem immensen Preis zu vermieten. Dies ist unter anderem natürlich darauf zurückzuführen, daß die verfügbaren Einkommen der Mieter real sinken und mancher Familie sogar zusätzliche Einkommenseinbußen durch Verlust des Arbeitsplatzes droht.

  • Zum Thema Ersatzmieter

Eines der hartnäckigsten Gerüchte, das im Umlauf ist, besagt, daß ein Mieter die Möglichkeit habe, durch Stellung eines Nachmieters jederzeit aus seinem Vertrag ausscheiden zu können. Das ist falsch, ebenso wie die landläufige Meinung, der Vermieter müsse spätestens den dritten vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren.

Tatsache ist, daß die Rechtsprechung zur Stellung eines Nachmieters ausschließlich im Rahmen von befristeten Verträgen entwickelt wurde. Sie gilt für diejenigen Fälle, in denen ein Mieter aus einem wichtigen Grund die Wohnung wechseln muß und deshalb den langfristigen Vertrag nicht mehr einhalten kann. Ein solcher wichtiger Grund kann z.B. ein arbeitsplatzbedingter Umzug oder beengte Wohnverhältnisse wegen Familienzuwachses sein. Nicht hierunter fällt, wenn der Mieter eine andere, billigere Wohnung gefunden hat.

Liegt ein solcher wichtiger Grund für eine vorzeitige Beendigung eines Zeitmietvertrages vor, kann der Mieter einen Anspruch auf Entlassung aus dem Mietverhältnis haben. Er muß dem Vermieter zumutbare Ersatzmieter nennen, die bereit sind, den bestehenden Mietvertrag (mit allen Rechten und Pflichten) zu übernehmen. Die Frage der Zumutbarkeit ist an objektiven Kriterien zu beurteilen. Ist dem Vermieter z.B. bekannt, daß der angebotene Ersatzmieter die letzte Wohnung unter Zurücklassung von Mietschulden verlassen mußte, braucht er ihn natürlich nicht zu akzeptieren.

  • Untermieter als Alternative ?

Bei vielen, überteuert abgeschlossenen Mietverträgen fällt es dem Mieter jedoch auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schwer, einen Ersatzmieter zu finden, der die hohe Miete übernehmen will. Ist der Vermieter in einem solchen Falle nicht bereit, den Mieter einvernehmlich aus dem Mietvertrag zu entlassen, bleibt für den Mieter eigentlich nur noch die Möglichkeit, durch Untervermietung der gesamten Wohnung (zu einem niedrigeren Preis) zumindest den größten Teil der Kosten aufzufangen. Hat der Mieter einen zuverlässigen Untermieter gefunden, der die gesamte Wohnung mieten möchte, muß die entsprechende Genehmigung vom Vermieter eingeholt werden.

In diesem Zusammenhang sind verschiedene Formalien zu beachten. Wir empfehlen daher, unbedingt den Rat der Experten des  einzuholen, damit keine Fehler gemacht werden.

  • Sonderkündigungsrecht

Lehnt der Vermieter ein ordnungsgemäßes Verlangen auf Erteilung einer Untervermietungsgenehmigung ab, steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Er kann unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist den Mietvertrag kündigen.

© 1996 Mieterverein München e.V.


Home
Nach oben
"Heuschrecken" auf dem deutschen Immobilienmarkt
Kündigung wegen Eigenbedarf
Was tun, wenn der Vermieter pleite ist?
Mietrecht rund um Balkon, Terrasse und Garten
Umsatzsteuer auf Stellplätze?
Kündigung, Kaution und Wohnungsrueckgabe
Streitobjekt Kinderwagen
Die Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung
Fernsehen, Multimedia und Co
Die neue Wohnflächenverodnung
Zweckentfremdung von Wohnraum
Mietermodernisierung
Mieter schikanieren und mobben, bis sie ausziehen?
Was Studenten wissen sollten
Was ist eine Genossenschaft?
Neue Modernisierungswelle in München
Streit zwischen Nachbarn
Wohnungsmängel und was man dagegen tun kann
Der Mietvertrag - Auswirkungen des neuen Mietrechts
Modernisierung nach neuem Recht
Betreutes Wohnen: Worauf man achten muss !
Kinder machen Lärm  und dürfen das meistens auch!
Schönheitsreparaturen - ja oder nein ?
Modernisierung
Untermiete und Untervermietung
Zeitmietvertrag
Mietrecht rund um den Urlaub