
Mieterhöhung nach Modernisierung nach neuem Recht
Mit großem Interesse habe ich ich das Vorhaben
der Mietrechtsreform seitens der neuen Bundesregierung verfolgt.
Von einer rot-grünen Bundesregierung erhoffte ich mir
selbstverständlich einen deutlichen Schub in Richtung mehr
Mieterschutz und soziale Gerechtigkeit. Mit großer Enttäuschung
habe ich festgestellt, dass die seit langem seitens des DMB
erhobene Forderung nach Streichung der Mieterhöhungsmöglichkeit
wegen Modernisierung in dem Reformentwurf nicht nur nicht
berücksichtigt wurde, vielmehr wurde die zunächst beabsichtigte
Senkung der Mieterhöhung nach Modernisierung von 11% auf 9%
gestrichen, so dass es nach meiner Kenntnis jetzt wieder bei den
bisherigen 11% bleibt. Gleichzeitig werden die Anforderungen an
eine Modernisierungsankündigung herabgesetzt, so dass Vermieter
nun noch leichter entsprechende Mieterhöhungen durchsetzen
können.
Ich halte es für in hohem Maße ungerecht, dass ein Vermieter
seinem Mieter eine andere wenn auch verbesserte - Mietwohnung
mit deutlich höherer Miete aufzwingen kann.
Für mich und viele andere Bewohner des Hauses sind
Mieterhöhungen kaum zu verkraften, wir würden gerne auf höheren
Komfort verzichten, wenn wir dafür eine niedrige Miete behalten
könnten. Unser Vermieter hat jedoch bereits für das nächste
Jahr umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen mit drastischen
Mieterhöhungen angekündigt.
Wo bleibt hier die Hilfe des Gesetzgebers?

Karen
Söffge, stellv. Geschäftsführerin:
Sie haben Recht, dass die Vorschrift des § 3
Miethöhegesetz (MHG), welcher die Mieterhöhung nach
durchgeführter Modernisierung regelt, systemfremd ist, weil hier
nicht die Zustimmung des Mieters zu einer Vertragsänderung
eingeholt wird, sondern der Vermieter die Beschaffenheit der
vermieteten Wohnung einseitig ändern und sodann eine höhere
Miete verlangen kann. Nach Ansicht des Mieterverein München e.V.,
welche sich in vollem Umfang mit der des Deutschen Mieterbundes
deckt, müsste der § 3 MHG ersatzlos gestrichen werden.
Durch entsprechende Eingruppierung in den
Mietspiegel kann einer Modernisierung mit entsprechenden höheren
Zuschlägen ohne weiteres Rechnung getragen werden. Zurzeit
profitieren Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen doppelt: Sie
können zum einen 11% der Gesamtkosten jährlich auf die Mieter
als Mieterhöhung umlegen und zwar unbefristet, also auch dann,
wenn sich die Investitionen längst amortisiert haben. Daneben
kann in der Regel eine höhere ortsübliche Vergleichsmiete wegen
der besseren Ausstattung der Wohnung verlangt werden. Für
einkommensschwache Mieter stellt eine Wohnungsmodernisierung
deshalb stets eine enorme Belastung dar, die häufig sogar zur
Vertreibung aus der angestammten Wohnung führt.
Dass die ursprünglich geplante Senkung der
Umlagekosten von 11% auf 9% nun auch noch rückgängig gemacht
wurde, ist auch für den Mieterverein München e.V. eine herbe
Enttäuschung. Die Mietrechtsreform ist zwar inzwischen
verabschiedet, die Diskussion um notwendige Nachbesserungen ist
damit jedoch nicht beendet.
© 2001 Mieterverein München e.V.
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