Mieter schikanieren und mobben, bis
sie ausziehen?
Wie können sich die Betroffenen zur Wehr
setzen?
Die Presseberichte häufen sich. Immer
mehr Häuser und Wohnanlagen werden nach einer Veräußerung mit
so genannten Modernisierungsmaßnahmen überzogen. Auf der
Erwerberseite tauchen häufig dieselben Namen auf und allen
Bauvorhaben ist gemeinsam, dass die Modernisierungsarbeiten größte
Schäden an den noch bewohnten Mietwohnungen verursachen. Da werden
Dächer abgedeckt und nicht fachgerecht gesichert, sodass bei Regen
die darunter befindlichen Wohnungen komplett durchnässt werden. Es
werden Luken in das Dach gebrochen und nicht abgedeckt, Fenster im
Dach herausgebrochen, Mauerdurchbrüche vom Hausflur in die Wohnung
der Mieter geschaffen und nicht wieder verschlossen. Sogar
gerichtliche Entscheidungen werden ignoriert und wenn die Mieter im
Wege der Selbsthilfe Dach und Fenster mit Plastikfolien schließen,
werden die Folien zerstört und heruntergerissen, sobald keine Mieter
in Sichtweite sind. Zusätzlich wird infernalischer Baulärm
verursacht, Schmutz und Schutt in den Treppenhäusern nicht entfernt.
Rücksichtnahme ist ein Fremdwort und man hat eher den Eindruck, dass
die Bauarbeiter dazu angehalten werden, besonders rücksichtslos zu
arbeiten. Kellereinbrüche und Diebstähle häufen sich in diesen
Anwesen. Dazu kommen dann die Briefe der von den Vermietern
bezahlten Rechtsanwälte, in denen unter Androhung von Klagen und
hohen Schadensersatzansprüchen die Duldung der Baumaßnahmen bis hin
zum Auszug kategorisch gefordert wird. Kündigungen wegen angeblicher
Vertragsverstöße machen den Mietern das Leben in der Wohnung zur
Hölle. Obwohl sich die Fälle nach immer dem gleichen Muster
abspielen, soll alles Zufall oder die Verkettung unglücklicher
Umstände sein. Die Polizei nimmt keine Anzeigen entgegen, sondern
verweist die betroffenen Mieter auf die Zivilgerichte. Bei der
Staatsanwaltschaft wurde lange Zeit ebenso verfahren, nach dem
Motto: bringt uns den Täter und das schriftliche Geständnis, dann
werden wir tätig.

Durch die Berichterstattung der
vergangenen Wochen und Monate in den Medien hat offensichtlich
zumindest höheren Orts ein Umdenken begonnen. Justizminister
Manfred Weiß hat sich eingeschaltet und in Gesprächen, u. a. mit dem
Mieterverein München mitgeteilt, dass bei solchen Vorgängen
künftighin nicht mehr lapidar auf den Privatklageweg verwiesen
würde, sondern man sich der Fälle annehmen werde. Es bleibt
abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft sich in Zukunft verhalten
wird.
Was aber können Mieter machen, die
befürchten der Vermieter wolle sie durch systematische Schikane und
Mobbing aus ihrer Wohnung vertreiben? Wie erkennt man frühzeitig,
mit wem man es zu tun hat? Was darf man sagen oder schreiben, ohne
sich selbst in die Nesseln zu setzen?
Wenn das Haus, in
dem Sie wohnen verkauft wird, wenden Sie sich an den Mieterverein
München. Teilen Sie uns mit, wer der Erwerber ist. Einen Teil der
schwarzen Schafe kennen wir und können Ihnen sagen, ob Sie mit
Schwierigkeiten rechnen müssen.
Nehmen Sie
Verbindung mit Ihren Mitmietern auf, denn gemeinsam sind Sie
stärker. Sie werden womöglich alle Hilfe brauchen, die Sie bekommen
können. Binden Sie auch ältere, oder kranke Mitmieter ein, oder Ihre
Nachbarn, die vielleicht nicht so gut deutsch sprechen und lesen.
Häufig machen
Erwerber, die nichts Gutes im Schilde führen, eine Tour durch das
Haus und besuchen alle Mieter. Durch Gespräche soll festgestellt
werden, ob die Mieter auszugswillig oder ob sie widerstandsfähig
sind. Führen Sie solche Gespräche entweder gar nicht, oder nur im
Beisein eines oder mehrer Zeugen. Das können Ihre Nachbarn sein,
oder aber auch Freunde oder Arbeitskollegen.
Ein Erwerber, der
noch nicht oder lediglich mit einer so genannten
Auflassungsvormerkung im Grundbuch steht, ist noch nicht Ihr
Vermieter geworden. Er hat Ihnen gegenüber keine mietvertraglichen
Rechte, aber auch keine Pflichten. Lehnen Sie ein Gespräch unter
Hinweis auf die Rechtslage ab.
Sollten Sie sich
aus welchen Gründen auch immer- auf ein Gespräch eingelassen haben,
bedenken Sie, dass sie sich auch mündlich zur Duldung von
Modernisierungsmaßnahmen verpflichten können. Das ist insbesondere
dann gefährlich, wenn der Erwerber einen Zeugen (z.B. Bauleiter,
Architekt, Mitarbeiter oder Rechtsanwalt) mitbringt. Beschränken Sie
sich also ausschließlich auf das Zuhören!
Wenn der Erwerber
Ihnen Angebote macht, z.B. er werde für einen Auszug eine Abfindung
zahlen, lassen Sie sich das Angebot schriftlich machen und bedingen
Sie sich ausreichend Bedenkzeit aus. Lassen Sie sich von den
Experten des Mietervereins München beraten.
Unterschreiben Sie
grundsätzlich niemals irgendwelche Vereinbarungen, bevor Sie sich
nicht haben beraten lassen.
Sobald der Käufer
im Grundbuch eingetragen ist, ist er auch Ihr Vermieter. Ihr
Mietvertrag gilt unverändert weiterhin, lassen Sie sich also nicht
auf Verhandlungen über Änderung Ihres Mietvertrags oder Abschluss
eines neuen Vertrags ein, unter dem Vorwand, das sei wegen des
Eigentümerwechsels nötig.
Es kann sein, dass
Sie in der Folgezeit eine so genannte Modernisierungsankündigung
erhalten. Sie werden vielleicht über den Umfang der angekündigten
Baumaßnahmen (bis zur Veränderung des Grundrisses Ihrer Wohnung) und
die später geschuldete Miete (bis zur Verdoppelung Ihrer jetzigen
Miete) überrascht sein. Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen!
Nicht alles was Ihr Vermieter schreibt, kann er durchführen. Hier
muss genau geprüft werden, was Ihnen zumutbar ist von den Arbeiten
her und der zu erwartenden späteren Miete. Denn häufig sollen Mieter
schon allein durch die Ankündigung umfangreicher Bauarbeiten und
extrem hoher Mieterhöhungen so geschockt werden, dass sie von Anfang
resignieren und an Auszug denken. Kommen Sie also zu einem
Beratungstermin in den Mieterverein München.
Lassen Sie keine
Handwerker in Ihre Wohnung, bevor nicht die Rechtmäßigkeit der
geplanten Arbeiten geklärt ist. Da der Vermieter Modernisierungen
mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich ankündigen muss,
bleibt Ihnen Zeit genug, um sich zu informieren. Beachten Sie, dass
Sie sich auch dann einverstanden mit den Baumaßnahmen erklären, wenn
Sie den Handwerkern den Zugang zur Wohnung gestatten und die
Arbeiten ausgeführt werden.
Fängt Ihr Vermieter
z.B. Baumaßnahmen an, die Ihre Wohnung unmittelbar betreffen, ohne
dass Sie vorab sich damit einverstanden erklärt haben, handelt er
rechtswidrig. Oder droht er, er werde in kurzer Zeit z.B. die Kamine
abtragen, obwohl Sie mit Ihrer Heizung auf diese Kamine angewiesen
sind, ist Eile geboten. Im Wege der einstweiligen Verfügung muss das
Gericht dem Vermieter entweder gebieten, den Abbruch der Kamine zu
unterlassen, oder einen bereits angerichteten Schaden zu reparieren.
Auch wenn es Ihnen vielleicht nicht leicht fällt, müssen Sie
frühzeitig das Gericht einschalten, denn je mehr Schaden womöglich
bereits entstanden ist, desto schwerer ist es, den ursprünglichen
Zustand wiederherzustellen. Zögern Sie zu lange, verneint das
Gericht auch die Eilbedürftigkeit der Sache und Sie müssen dann
unter Umständen einen langwierigen Rechtsstreit womöglich durch
mehrere Instanzen führen. Spätestens jetzt kann man die Spreu vom
Weizen trennen. Ein seriöser Vermieter wird sich nicht einfach über
Mieterrechte hinwegsetzen.
Kommen jetzt noch
weitere Schikanen hinzu, z.B. Lärmterror durch Überlassung der
Nachbarwohnungen an Partyveranstalter, oder die Drohung, wenn
bestimmte Maßnahmen nicht geduldet würden, werde das Mietverhältnis
fristlos gekündigt und häufen sich schwere Schäden an der Wohnung
durch Handwerker und andere Beauftragte des Vermieters, besteht
Anlass zur Befürchtung, dass ein Entmieter am Werke ist.
Rufen Sie bei
Lärmterror oder Kellereinbrüchen oder schweren Sachbeschädigungen an
der Mietsache die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Kennen Sie den
Verursacher nicht, oder vermuten Sie nur, es werde der Vermieter
sein, richten Sie die Anzeige gegen unbekannt. Lassen Sie sich
nicht von der Polizei auf den Privatklageweg verweisen. Geht die
Polizei Ihrer Anzeige nicht nach, lassen Sie sich den Namen und
Dienstgrad des/der betreffenden Beamten/in geben, damit Sie im
Nachhinein das Verhalten des/der Beamten/in dienstrechtlich
überprüfen lassen können. Bitte beachten Sie aber, dass nicht jeder,
z.B. baustellenseits verursachte Lärm Grundlage einer Anzeige wegen
Ruhestörung oder Nötigung sein kann. Auch hier sollten Sie sich vom
Mieterverein München beraten lassen, eine falsche Beschuldigung
Ihres Vermieters könnte schwerwiegende Konsequenzen für die
Fortsetzung Ihres Mietverhältnisses haben.
Lassen Sie sich
nicht provozieren, Ihren Vermieter mündlich oder schriftlich als
Kriminellen darzustellen. Jede derartige Tatsachenbehauptung kann
womöglich eine Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen,
oder gar eine Anzeige wegen Beleidigung oder Verleumdung. Lassen Sie
den Mieterverein München den Sachverhalt für Sie darstellen,
entsprechende Anzeigen formulieren und Ihre Ansprüche geltend
machen.
Nur wenn Sie diese Ratschläge
beherzigen und gemeinsam mit dem Mieterverein München die Sache
angehen, haben Sie Chancen, die Auseinandersetzung zu gewinnen.
Seien Sie sich aber darüber im Klaren, dass ein Kampf gegen einen
skrupellosen Verwerter als Vermieter Beharrlichkeit und gute Nerven
voraussetzt. Er kann auch Zeit in Anspruch nehmen, ist aber nicht
aussichtslos!
Wohn-Mobbing So schlimm war es
schon lange nicht mehr!

Fast jede Wochen werden neue
Fälle von Entmietung bekannt. Über systematisches
Mieter-Mobbing und die Reaktion des Staates sprach die
Süddeutsche Zeitung (SZ) mit
Sibylle Färber, Geschäftsführerin des MIETERVEREIN MÜNCHEN
e.V.. Das Interview führte Herr Bernd Kastner.
SZ: Rollt zur Zeit
tatsächlich eine Entmietungswelle durch München ?
S. Färber: So schlimm
wie jetzt war es schon lange nicht mehr. Wir hatten ähnliche
Verhältnisse Anfang der 90er Jahre, dann hat es sich beruhigt.
In den letzten Monaten hat Entmietung und Mieter-Mobbing in
unterschiedlichen Bereichen stark zugenommen.
SZ: Sie unterscheiden
verschiedene Arten der Entmietung?
S. Färber: Es gibt die
subtile Form. Dabei werden die Mieter mit Anwaltsschreiben und
Klagen überzogen, dann geht es vor Gericht, und irgendwann
räumt der Mieter das Feld, um dem Druck zu entgehen. Dann die
Fälle, in denen ohne Rücksicht renoviert wird. Zum Lärm und
Schmutz kommen häufig zusätzliche Schäden. Etwa weil das Dach
abgedeckt ist und das Wasser in die Wohnung läuft. Und es gibt
die besonders brutalen Fälle. Wenn etwa ohne Rechtsgrundlage
eine Wohnung geräumt wird.
SZ: Können Sie sich
erklären, warum gerade jetzt so viel entmietet wird?
S: Färber: Ich kann
keinen wirklichen Grund nennen. Aber ich nehme an, dass die
zögerliche Haltung der Polizei und der Staatsanwaltschaft sehr
viel dazu beigetragen hat. Anscheinend hat dies bei
Immobilienkäufern, die wenig moralische Rücksichten kennen,
den Eindruck erweckt, man könne ungestraft so mit den Mietern
umgehen.
SZ: Ist die Justiz
mitverantwortlich?
S. Färber: Wenn hier
einmal ein Exempel statuiert würde, wenn Ermittlungen zu einer
Anklage und womöglich zur Verurteilung führen, dann würde sich
mancher Bauherr genau überlegen, ob er so brutal vorgehen
soll.
SZ: Welche Rolle spielt
die Polizei?
S. Färber: Wir kriegen
immer wieder mit, dass die Polizei nicht kommt, wenn ein
Mieter um Hilfe bittet und auch für die Beamten erkennbar ist,
dass es sich um Übergriffe auf die Wohnung handelt. Und dass
es Straftaten des Vermieters sein könnten. Das wird von der
Polizei immer abgewimmelt, es heißt dann nur: Das müssen Sie
mit Ihrem Vermieter regeln. Die gehen nicht einmal hin und
überzeugen sich, was los ist.
SZ: Sie spielen auf den
Fall Erzgießereistraße an, wo ein Rentnerpaar vor seiner
zugemauerten Wohnungstüre stand.
S. Färber: Ja. Wenn
jemand aufs Revier geht und sagt: Man hat mich aus der Wohnung
geworfen, meine Tür ist zugemauert, meine Sachen sind weg
dann kann die Polizei nicht sagen: Gehen Sie nach Hause,
besprechen Sie das mit Ihrem Vermieter. Andererseits
verwundert es mich sehr, wie schnell die Polizei in diesem
Fall zur Stelle war, als die Vermieterin kurz darauf wegen
angeblicher Ruhestörung der Rentner anrief. Da sind die
Beamten gekommen und haben willfährig die alten Leute des
Hauses verwiesen. Das kann nicht sein.
SZ: Ein Einzelfall von
polizeilicher Ignoranz?
S. Färber: Ähnliches
höre ich auch von anderen Mietern. Man wird immer auf den
Zivilrechtsweg verwiesen.
SZ: Sind Staatsanwälte
untätig?
S. Färber: Mitunter ja.
Es gab eklatante Fälle, da hätte die Staatsanwaltschaft selbst
ermitteln müssen und nicht auf den Privatklageweg verweisen
dürfen.
mit freundlicher Genehmigung von Bernd Kastner
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