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Münchner Mieter Magazin

  Mieterverein München e. V.
Sonnenstr. 10, 80331 München (am Stachus)
Tel. 089/552143-0, Fax: 089/554 554, E-mail
 
 

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Mieter schikanieren und mobben, bis sie ausziehen?

Wie können sich die Betroffenen zur Wehr setzen?

Die Presseberichte häufen sich. Immer mehr Häuser und Wohnanlagen werden nach einer Veräußerung mit so genannten Modernisierungsmaßnahmen überzogen. Auf der Erwerberseite tauchen häufig dieselben Namen auf und allen Bauvorhaben ist gemeinsam, dass die Modernisierungsarbeiten größte Schäden an den noch bewohnten Mietwohnungen verursachen. Da werden Dächer abgedeckt und nicht fachgerecht gesichert, sodass bei Regen die darunter befindlichen Wohnungen komplett durchnässt werden. Es werden Luken in das Dach gebrochen und nicht abgedeckt, Fenster im Dach herausgebrochen, Mauerdurchbrüche vom Hausflur in die Wohnung der Mieter geschaffen und nicht wieder verschlossen. Sogar gerichtliche Entscheidungen werden ignoriert und wenn die Mieter im Wege der Selbsthilfe Dach und Fenster mit Plastikfolien schließen, werden die Folien zerstört und heruntergerissen, sobald keine Mieter in Sichtweite sind. Zusätzlich wird infernalischer Baulärm verursacht, Schmutz und Schutt in den Treppenhäusern nicht entfernt. Rücksichtnahme ist ein Fremdwort und man hat eher den Eindruck, dass die Bauarbeiter dazu angehalten werden, besonders rücksichtslos zu arbeiten. Kellereinbrüche und Diebstähle häufen sich in diesen Anwesen. Dazu kommen dann die Briefe der von den Vermietern bezahlten Rechtsanwälte, in denen unter Androhung von Klagen und hohen Schadensersatzansprüchen die Duldung der Baumaßnahmen bis hin zum Auszug kategorisch gefordert wird. Kündigungen wegen angeblicher Vertragsverstöße machen den Mietern das Leben in der Wohnung zur Hölle. Obwohl sich die Fälle nach immer dem gleichen Muster abspielen, soll alles Zufall oder die Verkettung unglücklicher Umstände sein. Die Polizei nimmt keine Anzeigen entgegen, sondern verweist die betroffenen Mieter auf die Zivilgerichte. Bei der Staatsanwaltschaft wurde lange Zeit ebenso verfahren, nach dem Motto: bringt uns den Täter und das schriftliche Geständnis, dann werden wir tätig. Schleissheimer Stasse 92

Durch die Berichterstattung der vergangenen Wochen und Monate in den Medien hat offensichtlich zumindest „höheren Orts“ ein Umdenken begonnen. Justizminister Manfred Weiß hat sich eingeschaltet und in Gesprächen, u. a. mit dem Mieterverein München mitgeteilt, dass bei solchen Vorgängen künftighin nicht mehr lapidar auf den Privatklageweg verwiesen würde, sondern man sich der Fälle annehmen werde. Es bleibt abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft sich in Zukunft verhalten wird.

Was aber können Mieter machen, die befürchten der Vermieter wolle sie durch systematische Schikane und Mobbing aus ihrer Wohnung vertreiben? Wie erkennt man frühzeitig, mit wem man es zu tun hat? Was darf man sagen oder schreiben, ohne sich selbst „in die Nesseln“ zu setzen?

Wenn das Haus, in dem Sie wohnen verkauft wird, wenden Sie sich an den Mieterverein München. Teilen Sie uns mit, wer der Erwerber ist. Einen Teil der schwarzen Schafe kennen wir und können Ihnen sagen, ob Sie mit Schwierigkeiten rechnen müssen.

Nehmen Sie Verbindung mit Ihren Mitmietern auf, denn gemeinsam sind Sie stärker. Sie werden womöglich alle Hilfe brauchen, die Sie bekommen können. Binden Sie auch ältere, oder kranke Mitmieter ein, oder Ihre Nachbarn, die vielleicht nicht so gut deutsch sprechen und lesen.

Häufig machen Erwerber, die nichts Gutes im Schilde führen, eine Tour durch das Haus und besuchen alle Mieter. Durch Gespräche soll festgestellt werden, ob die Mieter auszugswillig oder ob sie widerstandsfähig sind. Führen Sie solche Gespräche entweder gar nicht, oder nur im Beisein eines oder mehrer Zeugen. Das können Ihre Nachbarn sein, oder aber auch Freunde oder Arbeitskollegen.

Ein Erwerber, der noch nicht oder lediglich mit einer so genannten Auflassungsvormerkung im Grundbuch steht, ist noch nicht Ihr Vermieter geworden. Er hat Ihnen gegenüber keine mietvertraglichen Rechte, aber auch keine Pflichten. Lehnen Sie ein Gespräch unter Hinweis auf die Rechtslage ab.

Sollten Sie sich –aus welchen Gründen auch immer- auf ein Gespräch eingelassen haben, bedenken Sie, dass sie sich auch mündlich zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen verpflichten können. Das ist insbesondere dann gefährlich, wenn der Erwerber einen Zeugen (z.B. Bauleiter, Architekt, Mitarbeiter oder Rechtsanwalt) mitbringt. Beschränken Sie sich also ausschließlich auf das Zuhören!

Wenn der Erwerber Ihnen Angebote macht, z.B. er werde für einen Auszug eine Abfindung zahlen, lassen Sie sich das Angebot schriftlich machen und bedingen Sie sich ausreichend Bedenkzeit aus. Lassen Sie sich von den Experten des Mietervereins München beraten.

Unterschreiben Sie grundsätzlich niemals irgendwelche Vereinbarungen, bevor Sie sich nicht haben beraten lassen.

Sobald der Käufer im Grundbuch eingetragen ist, ist er auch Ihr Vermieter. Ihr Mietvertrag gilt unverändert weiterhin, lassen Sie sich also nicht auf Verhandlungen über Änderung Ihres Mietvertrags oder Abschluss eines neuen Vertrags ein, unter dem Vorwand, das sei wegen des Eigentümerwechsels nötig.

Es kann sein, dass Sie in der Folgezeit eine so genannte Modernisierungsankündigung erhalten. Sie werden vielleicht über den Umfang der angekündigten Baumaßnahmen (bis zur Veränderung des Grundrisses Ihrer Wohnung) und die später geschuldete Miete (bis zur Verdoppelung Ihrer jetzigen Miete) überrascht sein. Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Nicht alles was Ihr Vermieter schreibt, kann er durchführen. Hier muss genau geprüft werden, was Ihnen zumutbar ist von den Arbeiten her und der zu erwartenden späteren Miete. Denn häufig sollen Mieter schon allein durch die Ankündigung umfangreicher Bauarbeiten und extrem hoher Mieterhöhungen so geschockt werden, dass sie von Anfang resignieren und an Auszug denken. Kommen Sie also zu einem Beratungstermin in den Mieterverein München.

Lassen Sie keine Handwerker in Ihre Wohnung, bevor nicht die Rechtmäßigkeit der geplanten Arbeiten geklärt ist. Da der Vermieter Modernisierungen mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich ankündigen muss, bleibt Ihnen Zeit genug, um sich zu informieren. Beachten Sie, dass Sie sich auch dann einverstanden mit den Baumaßnahmen erklären, wenn Sie den Handwerkern den Zugang zur Wohnung gestatten und die Arbeiten ausgeführt werden.

Fängt Ihr Vermieter z.B. Baumaßnahmen an, die Ihre Wohnung unmittelbar betreffen, ohne dass Sie vorab sich damit einverstanden erklärt haben, handelt er rechtswidrig. Oder droht er, er werde in kurzer Zeit z.B. die Kamine abtragen, obwohl Sie mit Ihrer Heizung auf diese Kamine angewiesen sind, ist Eile geboten. Im Wege der einstweiligen Verfügung muss das Gericht dem Vermieter entweder gebieten, den Abbruch der Kamine zu unterlassen, oder einen bereits angerichteten Schaden zu reparieren. Auch wenn es Ihnen vielleicht nicht leicht fällt, müssen Sie frühzeitig das Gericht einschalten, denn je mehr Schaden womöglich bereits entstanden ist, desto schwerer ist es, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Zögern Sie zu lange, verneint das Gericht auch die Eilbedürftigkeit der Sache und Sie müssen dann unter Umständen einen langwierigen Rechtsstreit womöglich durch mehrere Instanzen führen. Spätestens jetzt kann man die Spreu vom Weizen trennen. Ein seriöser Vermieter wird sich nicht einfach über Mieterrechte hinwegsetzen.

Kommen jetzt noch weitere Schikanen hinzu, z.B. Lärmterror durch Überlassung der Nachbarwohnungen an Partyveranstalter, oder die Drohung, wenn bestimmte Maßnahmen nicht geduldet würden, werde das Mietverhältnis fristlos gekündigt und häufen sich schwere Schäden an der Wohnung durch Handwerker und andere Beauftragte des Vermieters, besteht Anlass zur Befürchtung, dass ein Entmieter am Werke ist.

Rufen Sie bei Lärmterror oder Kellereinbrüchen oder schweren Sachbeschädigungen an der Mietsache die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Kennen Sie den Verursacher nicht, oder vermuten Sie nur, es werde der Vermieter sein, richten Sie die Anzeige gegen „unbekannt“. Lassen Sie sich nicht von der Polizei auf den Privatklageweg verweisen. Geht die Polizei Ihrer Anzeige nicht nach, lassen Sie sich den Namen und Dienstgrad des/der betreffenden Beamten/in geben, damit Sie im Nachhinein das Verhalten des/der Beamten/in dienstrechtlich überprüfen lassen können. Bitte beachten Sie aber, dass nicht jeder, z.B. baustellenseits verursachte Lärm Grundlage einer Anzeige wegen Ruhestörung oder Nötigung sein kann. Auch hier sollten Sie sich vom Mieterverein München beraten lassen, eine falsche Beschuldigung Ihres Vermieters könnte schwerwiegende Konsequenzen für die Fortsetzung Ihres Mietverhältnisses haben.

Lassen Sie sich nicht provozieren, Ihren Vermieter mündlich oder schriftlich als Kriminellen darzustellen. Jede derartige Tatsachenbehauptung kann womöglich eine Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen, oder gar eine Anzeige wegen Beleidigung oder Verleumdung. Lassen Sie den Mieterverein München den Sachverhalt für Sie darstellen, entsprechende Anzeigen formulieren und Ihre Ansprüche geltend machen.

Nur wenn Sie diese Ratschläge beherzigen und gemeinsam mit dem Mieterverein München die Sache angehen, haben Sie Chancen, die Auseinandersetzung zu gewinnen. Seien Sie sich aber darüber im Klaren, dass ein Kampf gegen einen skrupellosen Verwerter als Vermieter Beharrlichkeit und gute Nerven voraussetzt. Er kann auch Zeit in Anspruch nehmen, ist aber nicht aussichtslos!


Wohn-Mobbing So schlimm war es schon lange nicht mehr!


Sibylle Färber
Fast jede Wochen werden neue Fälle von Entmietung bekannt. Über systematisches Mieter-Mobbing und die Reaktion des Staates sprach die Süddeutsche Zeitung (SZ) mit
Sibylle Färber, Geschäftsführerin des MIETERVEREIN MÜNCHEN e.V.. Das Interview führte Herr Bernd Kastner.

SZ: Rollt zur Zeit tatsächlich eine Entmietungswelle durch München ?

S. Färber: So schlimm wie jetzt war es schon lange nicht mehr. Wir hatten ähnliche Verhältnisse Anfang der 90er Jahre, dann hat es sich beruhigt. In den letzten Monaten hat Entmietung und Mieter-Mobbing in unterschiedlichen Bereichen stark zugenommen.

SZ: Sie unterscheiden verschiedene Arten der Entmietung?

S. Färber: Es gibt die subtile Form. Dabei werden die Mieter mit Anwaltsschreiben und Klagen überzogen, dann geht es vor Gericht, und irgendwann räumt der Mieter das Feld, um dem Druck zu entgehen. Dann die Fälle, in denen ohne Rücksicht renoviert wird. Zum Lärm und Schmutz kommen häufig zusätzliche Schäden. Etwa weil das Dach abgedeckt ist und das Wasser in die Wohnung läuft. Und es gibt die besonders brutalen Fälle. Wenn etwa ohne Rechtsgrundlage eine Wohnung geräumt wird.

SZ: Können Sie sich erklären, warum gerade jetzt so viel entmietet wird?

S: Färber: Ich kann keinen wirklichen Grund nennen. Aber ich nehme an, dass die zögerliche Haltung der Polizei und der Staatsanwaltschaft sehr viel dazu beigetragen hat. Anscheinend hat dies bei Immobilienkäufern, die wenig moralische Rücksichten kennen, den Eindruck erweckt, man könne ungestraft so mit den Mietern umgehen.

SZ: Ist die Justiz mitverantwortlich?

S. Färber: Wenn hier einmal ein Exempel statuiert würde, wenn Ermittlungen zu einer Anklage und womöglich zur Verurteilung führen, dann würde sich mancher Bauherr genau überlegen, ob er so brutal vorgehen soll.

SZ: Welche Rolle spielt die Polizei?

S. Färber: Wir kriegen immer wieder mit, dass die Polizei nicht kommt, wenn ein Mieter um Hilfe bittet und auch für die Beamten erkennbar ist, dass es sich um Übergriffe auf die Wohnung handelt. Und dass es Straftaten des Vermieters sein könnten. Das wird von der Polizei immer abgewimmelt, es heißt dann nur: Das müssen Sie mit Ihrem Vermieter regeln. Die gehen nicht einmal hin und überzeugen sich, was los ist.

SZ: Sie spielen auf den Fall Erzgießereistraße an, wo ein Rentnerpaar vor seiner zugemauerten Wohnungstüre stand.

S. Färber: Ja. Wenn jemand aufs Revier geht und sagt: Man hat mich aus der Wohnung geworfen, meine Tür ist zugemauert, meine Sachen sind weg – dann kann die Polizei nicht sagen: Gehen Sie nach Hause, besprechen Sie das mit Ihrem Vermieter. Andererseits verwundert es mich sehr, wie schnell die Polizei in diesem Fall zur Stelle war, als die Vermieterin kurz darauf wegen angeblicher Ruhestörung der Rentner anrief. Da sind die Beamten gekommen und haben willfährig die alten Leute des Hauses verwiesen. Das kann nicht sein.

SZ: Ein Einzelfall von polizeilicher Ignoranz?

S. Färber: Ähnliches höre ich auch von anderen Mietern. Man wird immer auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

SZ: Sind Staatsanwälte untätig?

S. Färber: Mitunter ja. Es gab eklatante Fälle, da hätte die Staatsanwaltschaft selbst ermitteln müssen und nicht auf den Privatklageweg verweisen dürfen.

mit freundlicher Genehmigung von Bernd Kastner

 

 


              
              

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