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Münchner Mieter Magazin

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Mietrecht

 

Mietrechtsfragen aus der Praxis

Betrifft: Aufstellen einer Waschmaschine

Ich habe seit Beginn meines Mietverhältnisses vor ca. drei Jahren eine Waschmaschine in meinem Bad fachmännisch installieren lassen. Der Grund dafür war, dass sich die Waschküche im Nebenhaus befindet und die vorhandene Waschmaschine von vielen Mitmietern benutzt wird. Ich bin berufstätig und kann daher nur abends oder am Wochenende waschen und diese Zeiten sind meistens auf lange Sicht von anderen Mietern „vorgebucht“.

Anlässlich einer Wohnungsbesichtigung hat mein Vermieter mich jetzt aufgefordert, die Waschmaschine entfernen zu lassen, da das Aufstellen einer Waschmaschine ohne ausdrückliche Genehmigung nicht vertragsgemäß sei  und zu einer Gefährdung der Wohnung und der darunter befindlichen Mieträume wegen der Überschwemmungsgefahr  führen könne. Ich sehe nicht ein, dass ich meine Waschmaschine entfernen soll, zumal ich weiß, dass andere Mieter auch eine Waschmaschine in ihrer Wohnung haben, möchte aber keine Kündigung riskieren. 

Karen Söffge

 

 

 

 

 

Karen Söffge, stv. Geschäftsführerin:

Nach der Rechtsprechung gehört das Aufstellen einer Waschmaschine zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Das hat das Amtsgericht Köln in einer neueren Entscheidung nochmals bestätigt. Das bedeutet für Sie, dass eine ausdrückliche Genehmigung Ihres Vermieters zum Aufstellen der Waschmaschine nicht erforderlich war und Sie auch nicht verpflichtet sind, die Waschmaschine zu entfernen.

Das würde selbst dann gelten, wenn im Mietvertrag eine Klausel enthalten wäre, die das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung verbietet. Solche Klauseln sind unwirksam, wenn dem Mieter nicht in ausreichenden Umfang seitens des Vermieters Gelegenheit gegeben wird,  in einem gemeinschaftlichen Waschkeller seine Wäsche zu waschen. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Experten des Mietervereins beraten lassen. 

© 2002 Mieterverein München e.V.



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