Ich habe seit Beginn meines Mietverhältnisses
vor ca. drei Jahren eine Waschmaschine in meinem Bad fachmännisch
installieren lassen. Der Grund dafür war, dass sich die Waschküche
im Nebenhaus befindet und die vorhandene Waschmaschine von vielen
Mitmietern benutzt wird. Ich bin berufstätig und kann daher nur
abends oder am Wochenende waschen und diese Zeiten sind meistens
auf lange Sicht von anderen Mietern vorgebucht.
Anlässlich einer Wohnungsbesichtigung hat
mein Vermieter mich jetzt aufgefordert, die Waschmaschine
entfernen zu lassen, da das Aufstellen einer Waschmaschine ohne
ausdrückliche Genehmigung nicht vertragsgemäß sei
und zu einer Gefährdung der Wohnung und der darunter
befindlichen Mieträume wegen der Überschwemmungsgefahr
führen könne. Ich sehe nicht ein, dass ich meine
Waschmaschine entfernen soll, zumal ich weiß, dass andere Mieter
auch eine Waschmaschine in ihrer Wohnung haben, möchte aber keine
Kündigung riskieren.

Karen
Söffge, stv. Geschäftsführerin:
Nach der Rechtsprechung gehört das
Aufstellen einer Waschmaschine zum vertragsgemäßen Gebrauch der
Mietsache. Das hat das Amtsgericht Köln in einer neueren
Entscheidung nochmals bestätigt. Das bedeutet für Sie, dass eine
ausdrückliche Genehmigung Ihres Vermieters zum Aufstellen der
Waschmaschine nicht erforderlich war und Sie auch nicht
verpflichtet sind, die Waschmaschine zu entfernen.
Das würde selbst dann gelten, wenn im
Mietvertrag eine Klausel enthalten wäre, die das Aufstellen einer
Waschmaschine in der Wohnung verbietet. Solche Klauseln sind
unwirksam, wenn dem Mieter nicht in ausreichenden Umfang seitens
des Vermieters Gelegenheit gegeben wird,
in einem gemeinschaftlichen Waschkeller seine Wäsche zu
waschen. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Experten des
Mietervereins beraten lassen.