Mietrechtsfragen aus der Praxis
Betrifft:
Kündigung
bei befristeten Mietvertrag
I
m Dezember 2001 habe ich einen auf drei Jahre
befristeten Mietvertrag unterschrieben und wir sind in ein
Zweifamilienhaus gezogen. Unser Vermieter bewohnt die zweite
Wohnung im Haus und von Anfang an
gab es Auseinandersetzungen wegen der Benutzung der Waschküche.
Jetzt hat unser Vermieter gedroht, uns demnächst zu kündigen.
Kann unser Vermieter uns trotz des befristeten Mietvertrages
rauswerfen?

Karen
Söffge, stv. Geschäftsführerin:
Seit
der Mietrechtsreform, also seit 1.9.2001 können keine einfachen
befristeten Mietverträge mehr abgeschlossen werden. Enthält
Ihr Mietvertrag lediglich eine Angabe zur Mietdauer, aber keine
Begründung, weswegen das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt
enden soll, gilt Ihr Mietvertrag als unbefristet abgeschlossen.
Da Sie darüber hinaus mit Ihrem Vermieter in einem
Zweifamilienhaus wohnen, gelten auch die Kündigungsschutzvorschriften
nicht. Das bedeutet, dass Ihr Vermieter Ihnen jederzeit mit
einer um drei Monate verlängerten gesetzlichen Frist kündigen
kann und dafür auch keine besonderen Kündigungsgrund, wie z.B.
Eigenbedarf benötigt. Es bleibt Ihnen also nichts anderes übrig,
als sich mit Ihrem Vermieter möglichst gut zu stellen, damit er
freiwillig von seinem Kündigungsvorhaben Abstand nimmt.