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Aktuelles Mietrecht

 

 

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Taubendreck

Der Mieter kann die Miete um 10 Prozent mindern. Der Vermieter ist außerdem verpflichtet, geeignete technische Vorrichtungen am Haus anzubringen, so dass Verunreinigungen und Verschmutzungen durch Vogelkot und Vogeldreck verhindert werden.

 

Nach dem Gesetz  muss der Vermieter die Mietsache während der Mietzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Dazu gehört auch, dass er Beeinträchtigungen, die zu einer Gesundheitsgefährdung des Mieters und zu einer Verschmutzung der Mietsache führen können, abwendet. Die Verschmutzungen selbst sind genauso unstreitig wie die Tatsache, dass Taubenkot Krankheitserreger enthalten kann. Hieraus folgt die Verpflichtung des Vermieters, geeignete Abwehrmaßnahmen zu ergreifen.

 

Durch die Verschmutzung im Hauseingangsbereich werden Taubenkot und damit auch Krankheitserreger über die Schuhe in die Wohnung der Mieter getragen. Die Verschmutzung der Fensterbänke hat zur Folge, dass durch Wind die Exkremente ins Innere der Wohnung übertragen werden können. Gleichzeitig ist die Möglichkeit der Fensternutzung, des Lüftens usw. stark eingeschränkt. Dies alles rechtfertigt eine Mietminderung in Höhe von 10 Prozent.

 

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