Schlüssel
Die zwei bis drei Schlüsselsätze für Haus, Wohnung und Briefkasten, die der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses erhält, reichen im Regelfall nicht aus. Deshalb können Mieter von Ihrem Vermieter weitere Schlüssel verlangen. Alle Familienmitglieder, aber auch Babysitter, Reinigungskräfte usw., können einen Schlüssel beanspruchen. Der Mieter kann auch zusätzliche Haustürschlüssel für den Briefzusteller und Zeitungsboten verlangen. Das entschied zum Beispiel das Amtsgericht Mainz (Az. 80 C 96/07). Auch Ersatzschlüssel, die bei Nachbarn oder Freunden hinterlegt werden, muss der Vermieter zur Verfügung stellen.
Sind Schlüssel verloren gegangen, muss der Vermieter sofort darüber informiert werden. Die dadurch entstehenden Kosten muss der Mieter nur übernehmen, wenn er für den Verlust verantwortlich ist oder wenn ein Missbrauch der Schlüssel nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Mietvertragsklausel ist unwirksam, die es dem Vermieter erlaubt, ohne Rücksicht auf Verschulden auf Kosten des Mieters Ersatzschlüssel zu beschaffen oder neue Schlösser einbauen zu lassen (Brandenburgisches Oberlandesgericht 7 U 165/03).
Der Vermieter darf ohne Wissen des Mieters oder gegen dessen Willen keinen Zweitschlüssel zur Wohnung besitzen. Nutzt der Vermieter einen Zweitschlüssel, um in Abwesenheit des Mieters dessen Wohnung zu betreten, ist das Hausfriedensbruch und berechtigt den Mieter zur fristlosen Kündigung. Beim Auszug muss der Mieter sämtliche Schlüssel zurückgeben – auch die, die er auf eigene Kosten hat anfertigen lassen. Ist der Vermieter nicht bereit, für diese zu bezahlen, muss der Mieter sie im Beisein des Vermieters oder eines Zeugen unbrauchbar machen. Bei der Rückgabe der Schlüssel genügt es nicht, sie kommentarlos in den Briefkasten des Hausmeisters zu werfen oder sie einem anderen Mieter zu geben. Vielmehr muss der Mieter die Schlüssel dem Vermieter oder seinem Verwalter persönlich übergeben (AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg 4 C 776/81). Anders nur, wenn Mieter und Vermieter eine andere Form der Schlüsselübergabe vereinbaren.




