Närrisches Treiben mit den Kommunen?
Jahrelange Ignoranz gefährdet Mieterinnen und Mieter. Werden die GBW-Wohnungen nun doch an einen Investor verkauft?
„Ich frage mich: was bedeutet das für die Mieter? Bestimmt nichts Gutes! Der Freistaat will die GBW AG offenbar weder selbst erwerben , noch Zusatzverträge abschließen. Angeblich verhandelt er mit den Kommunen. Aber wofür braucht man dann eine Investmentbank als Beraterin? Will Herr Söder die GBW-AG an einen Investor verkaufen? Die Patrizia AG hat schon Interesse angemeldet. “, so Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München e.V.
Laut einer Information der Financial Times Deutschland bereitet sich die Bayrische Landesbank nun konkret auf den Verkauf der GBW-Wohnungen vor. Dafür hat sie sich die Investment-Bank Lazard als Beraterin genommen. Ursprünglich hieß es, man würde mit den Kommunen bzw. einem noch zu gründenden Konsortium verhandeln, nachdem der Freistaat seiner ureigenen Verpflichtung offensichtlich nicht selbst nachkommen wollte. Nun scheint jedoch alles anders zu sein. Mittlerweile hat sich die Immobiliengesellschaft Patrizia AG als Interessentin gemeldet. Diese kaufte bereits im vergangenen Jahr insgesamt 986 Wohnungen für 140 Millionen Euro.
„Sollte die Patrizia AG nun tatsächlich den Zuschlag bekommen, ist das ein Schlag für die betroffenen Mieter. Ein privater Investor will schließlich immer Geld verdienen. Auch die Patrizia AG ist kein Wohlfahrtsverein. Wir haben von Anfang an dafür plädiert, Zusatzverträge zum Schutze der betroffenen Mieter abzuschließen. Bekundungen von Herrn Fahrenschon und jetzt Herrn Söder , sich um die sozialen Belange der Mieter kümmern zu wollen, waren wohl nur ein Lippenbekenntnis!“, so Beatrix Zurek
BayernLB muss 33.000 Wohnungen verkaufen, Mieterverein e.V. appelliert erneut an Horst Seehofer
Wer jetzt nicht handelt, verrät die Interessen der Mieterinnen und Mieter!
Nun muss die BayernLB wohl doch ihre Wohnungsgesellschaft GBW AG verkaufen und mit ihr die 33.000 Wohnungen, die im Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft stehen. Von diesem Verkauf sind etwa 85.000 Mieter betroffen, 10.000 davon im Raum München.
Bereits im Frühjahr, zuletzt im Mai 2010 wies Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München e.V., die bayrische Staatsregierung in mehreren Briefen darauf hin, dass bei einem eventuellen Verkauf Zusatzverträge für die betroffenen Mieter unbedingt notwendig sind. Nur mit Hilfe derartiger Zusatzverträge könnten die Mieter vor Luxussanierungen, massiven Mieterhöhungen und Kündigungen geschützt werden.
„Damals wurden angeblich noch keine konkreten Verkaufsverhandlungen geführt. Das wäre ein idealer Zeitpunkt gewesen, sich um die sozialen Belange der betroffenen Mieter zu kümmern und entsprechende Zusatzverträge zu schließen.“, meint Beatrix Zurek. Leider war die bayrische Staatsregierung nicht bereit, entsprechende Verhandlungen zu führen. Sie ließ lediglich mitteilen, dass bei einem möglichen späteren Verkauf soziale Aspekte und die Suche nach einem seriösen Erwerber eine wichtige Rolle spielen würden. Außerdem seien die Mieter durch die Gesetzeslage schon ausreichend geschützt. „Das ist natürlich keineswegs der Fall!“, so Beatrix Zurek.
Nun hat Beatrix Zurek ein weiteres Schreiben an Horst Seehofer gerichtet. Darin bekräftigt sie nochmals die Notwendigkeit von Zusatzverträgen zur Sicherung des Mieterschutzes. Nur mit einer solchen Absicherung könnten die Mieter entspannt den Fortgang der Entwicklung verfolgen und die Kaufinteressenten wüssten, woran sie sich zu halten haben.
„Wertvolle Zeit ist verstrichen. Absichtserklärungen reichen nicht aus, eine klare Positionierung der bayrischen Staatsregierung ist notwendig. Es droht der Verlust von preiswertem Wohnraum!“, so Zurek in ihrem Schreiben.
Konkret fordert sie:
- Ein lebenslanges Wohnrecht;
- Eine Beschränkung der gesetzlichen Spielräume für Mieterhöhungen;
- Den Verzicht auf Luxusmodernisierungen.
„Die Mitteilung des Ministerpräsidenten, den sozialen Mieterschutz zu garantieren ist nichts wert, wenn ihr nicht Taten folgen. Ohne zeitlichen Druck wäre es möglich, diese Zusatzverträge mit den jetzt in den Wohnungen wohnenden Mietern zu treffen. Unser Schreiben ist von der Sorge um den Bestand von bezahlbarem Wohnraum getragen. Wir sind es den Münchner Mieterinnen und Mietern als zweitgrößter Mieterverein Deutschlands mit 65.000 Mitgliedern schuldig, die Erfüllung dieser Voraussetzung anzumahnen! Wer jetzt nicht handelt, verrät die Interessen der Mieterinnen und Mieter! “, so Zurek in ihrem Schreiben.
Energiewende-Gesetze im Bundestag
28.08.2011
Deutscher Mieterbund und Mieterverein München fordern gerechte Kostenverteilung
(dmb) „Die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ist ein wichtiger Baustein für die notwendige Energiewende. Die Politik darf aber nicht nur Anreize schaffen für Eigentümer und Investoren über Förderprogramme in Form von verbesserten steuerlichen Abschreibungen und durch den Abbau von Mieterrechten. Die Politik muss vor allem Wege aufzeigen, wie die Kosten und Lasten gerecht zwischen Staat, Vermietern und Mietern aufgeteilt werden können“, so der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, anlässlich der Beratungen verschiedener "Energiewende-Gesetze" im Deutschen Bundestag.
Der Deutsche Mieterbund und der Mieterverein München fordern, dass die Kosten der Modernisierungen wirtschaftlich und gerecht zwischen Staat, Vermietern und Mietern aufgeteilt werden.
Dazu sind folgende Maßnahmen erforderlich:
Die öffentliche Förderung für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm muss auf 5 Milliarden Euro jährlich aufgestockt werden.
Die bisher vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro liegen unter der Fördersumme des Jahres 2009. „Wer die Sanierungsquote im Gebäudebestand verdoppeln will, muss die öffentliche Förderung entsprechend hochfahren, nicht umgekehrt“, sagt Beatrix Zurek vom Mieterverein München.
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten von Vermietern müssen bei der Berechnung der Umlage für die Mieter zur Modernisierung abgezogen werden.
„Richtig ist, dass die Verbesserung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zusätzliche Anreize für selbstnutzende Eigentümer oder Vermieter setzen kann. Sie reduzieren aber – anders als die Fördermittel des Gebäudesanierungsprogramms – nicht die Mieterhöhungsspielräume für Vermieter. Dies zu ändern, hat auch der Bundesrat gefordert“, so Beatrix Zurek.
Abschaffung der bisherigen Mieterhöhungs- und Umlageregelung für die Mieter, stattdessen angemessene Berücksichtigung des energetischen Zustands der Wohnung im Rahmen des Mietspiegels.
Beatrix Zurek fordert: „Auch wir wollen energetische Modernisierungen. Aber sie dürfen nicht ausschließlich auf Kosten der Mieter durchgesetzt werden. Mietrechtsänderungen, die zu einem Abbau von Mieterrechten führen, wie der zurzeit diskutierte Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium, bringen energetische Modernisierungen ebenfalls keinen Schritt voran.“






